Das Leben ist Geben und Nehmen.
Was gebe ich?
- Ich gebe meine Lern- und Lebenserfahrungen zu einem speziellen Anliegen, der Trauerbegleitung, weiter. Ich habe dazu eine spezielle Qualifizierung absolviert. Die Erfahrungsweitergabe beansprucht Zeit und bedingt diverse Aufwendungen.
- Neben dieser Tätigkeit kann ich kraft meiner langjährigen Berufstätigkeit als Dipl.-Kaufmann auch Coaching von Arbeitnehmern anbieten speziell bei bevorstehendem Burnout, bei Mobbing, Bossing, Boring. Darüber hinaus befähigt mich die Qualifizierung zum Trauerbegleiter des Bundesverbandes Trauerbegleitung e.V. auch das dort gelernte Wissen weitergeben zu können ohne Bezug auf einen konkreten Trauerfall.
Was kann ich nehmen?
Bereits Jesus Christus ließ uns wissen, „denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert“.
Zu 1: Ich möchte durch meine Hilfe einen Beitrag zu Ihrem seelischen Gleichgewicht ermöglichen. Dies ist jedoch ein individueller Vorgang, d.h. nur Sie entscheiden, ob meine Hilfe nützt.
-
Meine Ersthilfe hat Ihnen für die Trauerbegleitung und Seelenhilfe nicht geholfen:
Sollte meine Ersthilfe nichts beitragen zum seelischen Gleichgewicht, dann verlange ich dafür auch keinen Lohn. Ich habe jedoch evtl. Aufwendungen gehabt und möchte meine Fahrtkosten in Höhe der steuerlich zulässigen Kilometerpauschale erstattet bekommen, zur Zeit 0,30 Euro pro einfachen Kilometer Entfernung von meiner Wohnung zu Ihrer Wohnung. Sollten Sie dennoch zur Erkenntnis gelangen, dass ich helfen konnte (denn die Seele reagiert erst später), dann ist vor dem weiteren Einsatz zunächst die letzte Rechnung zu begleichen.
-
Meine Hilfe hat Ihnen weiter geholfen:
Meine Aufwendungen möchte ich unabhängig vom Honorar ersetzt bekommen, wobei ich auch hier nur meine Fahrtkosten ansetze, wie bereits genannt. Mein Honorar ist ein Stundensatz von 50 Euro pro Erwachsenem im Rahmen meiner Bürozeiten montags bis freitags von 09:00 – 18:00 Uhr, meine Fahrtzeit setze ich mit einem Drittel des Stundensatzes an (gerundet auf volle Euro). Sie erhalten zuzüglich Fahrtkosten und Fahrtzeiten eine Rechnung von mir. Weitere Auslagen setze ich nicht an, es sei denn, ich hätte diese auf ausdrücklichen Wunsch getätigt. Honorar außerhalb Bürozeiten sowie für einfache Begleitungen (ohne Beratungsanteil) nach vorheriger Absprache.
Zu 2: Coaching, Karriereplanung, Arbeitsrechtsberatung allgemein, Verlusterlebensberatung:
Im Rahmen von Coaching- und Beratungsmaßnahmen für eine abhängige oder selbständige Tätigkeit wird eine
Dienstleistung erbracht, die unabhängig vom externen Erfolg zu honorieren ist. Ich setze hierzu ein Honorar für
einen freiberuflich tätigen Diplom-Kaufmann an in Höhe von 100 Euro pro Stunde. Für Fahrtkosten berechne ich
0,50 Euro pro Entfernungskilometer von der Wohnung zum Einsatzort, die Fahrtzeit wird mit dem Drittel des
Stundensatzes berechnet, gerundet auf volle Euro. Die Kosten dieses Einsatzes können gemäß Rechnung im Rahmen
der Steuererklärung als Werbungskosten bei der betreffenden Einkunftsart angesetzt werden.
Zur Vorbereitung des Einsatzes kann vom Interessent eine Agenda bereitgestellt werden, kurze Info ca. 3 Tage
vor dem Einsatz via mail genügt. Liegt keine Agenda vor, dann wird zum Anfang des Einsatzes eine Tagesordnung
mit ca. 3-5 Punkten erstellt. Zur Nachbereitung für den Interessenten erhält dieser auf schriftlichen Wunsch
nach Rechnungsbegleichung ein zusammenfassendes Protokoll einschließlich Aktionsplan.